Stand: aktuelle Veröffentlichung. Die Plattform ist im Aufbau — einzelne Klauseln werden mit dem produktiven Launch finalisiert. Verbindliche Konditionen für laufende Verträge ergeben sich ausschließlich aus dem bestätigten Vertragsdokument plus Snapshot-Konfiguration.
§ 1 Geltungsbereich, Rolle der Plattform
Die FlächenMakler GmbH (im Folgenden „FlächenMakler“) betreibt unter marktplatz.flaechenmakler.de einen Online- Vermittlungs-Marktplatz für gewerbliche Photovoltaik-Bestandsanlagen, RtB-Projekte und Batteriespeicher (im Folgenden „Anlagen“).
FlächenMakler tritt ausschließlich als Vermittler auf. Der Kauf- oder Pachtvertrag entsteht direkt zwischen Verkäufer und Käufer. FlächenMakler ist nicht Vertragspartner des eigentlichen Asset- Deals und übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche oder technische Richtigkeit der Listing-Inhalte.
Diese Bedingungen bestehen in zwei Fassungen — einer für Käufer und Pachtinteressenten, einer für Verkäufer und Verpächter. Maßgeblich ist die Fassung, die der Nutzer bei der Wahl seiner Rolle im Onboarding bestätigt hat; der Zeitpunkt und die Fassungsnummer werden dokumentiert. Wer später in der jeweils anderen Rolle auftreten möchte, bestätigt zusätzlich die dafür geltende Fassung.
§ 2 Nur für gewerbliche Nutzer (B2B)
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Bei der Registrierung versichert der Nutzer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Nutzung berechtigt.
§ 3 Zugang zu Objektdaten
Der Zugang zu Objektdaten ist zweistufig. Nach Registrierung und Abschluss des Onboardings sind Listings in eingeloggter Sicht einsehbar; Preis, Vergütung, exakter Standort und die Identität des Anbieters bleiben verborgen.
Diese vertraulichen Daten sowie der Datenraum werden objektbezogen freigeschaltet, sobald der Interessent die Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung zum jeweiligen Objekt bestätigt hat. Die Bestätigung erfolgt in Textform (§ 126b BGB) und wird mit Zeitstempel, IP-Adresse, Browser-Kennung und Fassungsnummer dokumentiert. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
§ 4 Listing-Pakete
Verkäufer können Listing-Pakete (Basic / Plus / Premium) buchen. Die jeweils gültigen Preise und Leistungsumfänge ergeben sich aus der Pricing-Übersicht /preise/ und werden bei Buchung als Snapshot in den Datensatz aufgenommen. Spätere Änderungen der Preise wirken nicht auf laufende Pakete.
§ 5 Erfolgsprovision
Provisionsschuldner ist ausschließlich der Verkäufer bzw. Verpächter. Für Käufer und Pachtinteressenten entsteht gegenüber FlächenMakler keine Provisions- oder Courtagepflicht; FlächenMakler wird insoweit nicht als Doppelmakler tätig.
Die Erfolgsprovision wird nach Closing (Asset Deal oder Share Deal) bzw. mit Abschluss des Pachtvertrags fällig. Die anwendbare Provisionsregel (Prozentsatz, Floor, Cap, Tail-Period, Bypass-Strafen) wird im Maklervertrag als Snapshot eingefroren; spätere Änderungen wirken nicht retroaktiv. Jede Änderung der Provisionsstruktur wird revisionssicher versioniert. Die jeweils geltenden Konditionen sind unter /preise/ einsehbar.
Tail-Period: 24 Monate ab Maklervertrag. Innerhalb dieser Zeit bleibt jedes Geschäft mit einem über die Plattform vermittelten Käufer provisionspflichtig — auch wenn es off-platform abgewickelt wird.
Umgehung durch den Verkäufer: Versucht der Verkäufer den Maklervertrag zu umgehen, schuldet er die 3-fache entgangene Provision, mindestens 300 € pro kWp Anlagenleistung. Bei nachgewiesenem Vorsatz fällt zusätzlich eine Pauschale von 10.000 € an.
Umgeht ein Käufer die Vermittlung, richtet sich die Sanktion nicht gegen den Verkäufer, sondern folgt aus der eigenständig bezifferten Vertragsstrafe der Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung, die der Käufer objektbezogen bestätigt hat (§ 3).
§ 6 Pflichten der Verkäufer
Verkäufer versichern, dass alle eingestellten Anlage-Daten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß sind. Sie verpflichten sich, wesentliche Änderungen unverzüglich zu melden (z. B. paralleler Verkauf, Schäden, Vergütungsanpassungen).
Für den Datenraum stellen Verkäufer nur Dokumente bereit, zu deren Weitergabe an Interessenten sie berechtigt sind. Personenbezogene Daten Dritter sind vor dem Upload zu entfernen oder zu unkenntlich zu machen, soweit sie für die Prüfung des Objekts nicht erforderlich sind.
§ 7 Service-Pakete
Optionale Service-Pakete (z. B. Datenraum-Setup, Listing-Texte, Pachtvertrag-Check, Pitch-Deck) werden auf Bestellung erbracht. Service-Lieferzeiten (SLA) sind als Werktage angegeben und beginnen nach Eingang aller benötigten Inputs.
§ 8 Haftungsbeschränkung
FlächenMakler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FlächenMakler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der FlächenMakler GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.