Stand: aktuelle Veröffentlichung. Die Plattform ist im Aufbau — einzelne Klauseln werden mit dem produktiven Launch finalisiert. Verbindliche Konditionen für laufende Maklerverträge ergeben sich ausschließlich aus dem unterzeichneten Vertrag plus Snapshot-Konfiguration.
§ 1 Geltungsbereich, Rolle der Plattform
Die FlächenMakler GmbH (im Folgenden „FlächenMakler") betreibt unter marktplatz.flaechenmakler.de einen Online- Vermittlungs-Marktplatz für gewerbliche Photovoltaik-Bestandsanlagen, RtB-Projekte und Batteriespeicher (im Folgenden „Anlagen").
FlächenMakler tritt ausschließlich als Vermittler auf. Der Kauf- oder Pachtvertrag entsteht direkt zwischen Verkäufer und Käufer. FlächenMakler ist nicht Vertragspartner des eigentlichen Asset- Deals und übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche oder technische Richtigkeit der Listing-Inhalte.
§ 2 Nur für gewerbliche Nutzer (B2B)
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Bei der Registrierung versichert der Nutzer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 3 Käufer-Verifizierung
Der Zugang zu verifizierten Listing-Daten setzt die erfolgreiche Käufer-Verifizierung voraus. FlächenMakler prüft hierzu insbesondere den Handelsregisterauszug. Die Freigabe erfolgt nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Verifizierung besteht nicht.
§ 4 Listing-Pakete
Verkäufer können Listing-Pakete (Basic / Plus / Premium) buchen. Die jeweils gültigen Preise und Leistungsumfänge ergeben sich aus der Pricing-Übersicht /preise/ und werden bei Buchung als Snapshot in den Datensatz aufgenommen. Spätere Änderungen der Preise wirken nicht auf laufende Pakete.
§ 5 Erfolgsprovision
Erfolgsprovision wird nach Closing (Asset Deal oder Share Deal) fällig. Die anwendbare Provisionsregel (Prozentsatz, Floor, Cap, Tail-Period, Bypass-Strafen) wird im Maklervertrag als JSON- Snapshot eingefroren. Die jeweils aktuell geltenden Default- Konditionen sind unter /preise/ einsehbar.
Tail-Period: 24 Monate ab Maklervertrag. Innerhalb dieser Zeit bleibt jeder Asset-Deal mit dem vermittelten Käufer provisionspflichtig — auch wenn er off-platform abgewickelt wird.
Bypass-Strafe: Versucht eine Partei den Maklervertrag zu umgehen, schuldet sie die 3-fache verlorene Provision, mindestens 300 € pro kWp Anlagenleistung. Bei nachgewiesenem Vorsatz fällt zusätzlich eine Pauschale von 10.000 € an.
§ 6 Datenraum und Geheimhaltung
Datenraum-Inhalte sind ausschließlich für den Maklervertrags- Zweck bestimmt und unterliegen einer strikten Geheimhaltungs- pflicht. Hochgeladene Dokumente werden mit personalisierten Wasserzeichen versehen; jeder Zugriff wird im manipulations- sicheren Audit-Log dokumentiert.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder andere Nutzung außerhalb des Maklervertragszwecks ist untersagt. Verstöße können schadensersatzpflichtig machen.
§ 7 Pflichten der Verkäufer
Verkäufer versichern, dass alle eingestellten Anlage-Daten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß sind. Sie verpflichten sich, wesentliche Änderungen unverzüglich zu melden (z. B. paralleler Verkauf, Schäden, Vergütungsanpassungen).
§ 8 Pflichten der Käufer
Käufer dürfen erlangte Datenraum-Inhalte ausschließlich für die eigene Kaufentscheidung sowie eine etwaige Due-Diligence verwenden. Sie verpflichten sich, mit Datenraum-Zugriff den Maklervertrag zu unterzeichnen, sofern er ihnen vorgelegt wird.
§ 9 Service-Pakete
Optionale Service-Pakete (z. B. Datenraum-Setup, Listing-Texte, Pachtvertrag-Check, Pitch-Deck) werden auf Bestellung erbracht. Service-Lieferzeiten (SLA) sind als Werktage angegeben und beginnen nach Eingang aller benötigten Inputs.
§ 10 Direkt-Investment / IAB
Käufer können sich für die IAB-Vermittlung registrieren. In diesem Fall werden anonymisierte Profil-Angaben mit ausdrücklicher Einwilligung an einen spezialisierten Vermittlungs-Partner übergeben. Die eigentliche Beteiligungs-Vermittlung erfolgt durch diesen Partner und unterliegt dessen Vertragswerk. Der konkret eingebundene Partner wird im Einwilligungs-Dialog benannt.
§ 11 Haftungsbeschränkung
FlächenMakler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FlächenMakler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der FlächenMakler GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.