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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Nutzung des FlächenMakler Marktplatzes durch gewerbliche Käufer und Verkäufer (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Nutzung berechtigt.

Stand: aktuelle Veröffentlichung. Die Plattform ist im Aufbau — einzelne Klauseln werden mit dem produktiven Launch finalisiert. Verbindliche Konditionen für laufende Maklerverträge ergeben sich ausschließlich aus dem unterzeichneten Vertrag plus Snapshot-Konfiguration.

§ 1 Geltungsbereich, Rolle der Plattform

Die FlächenMakler GmbH (im Folgenden „FlächenMakler") betreibt unter marktplatz.flaechenmakler.de einen Online- Vermittlungs-Marktplatz für gewerbliche Photovoltaik-Bestandsanlagen, RtB-Projekte und Batteriespeicher (im Folgenden „Anlagen").

FlächenMakler tritt ausschließlich als Vermittler auf. Der Kauf- oder Pachtvertrag entsteht direkt zwischen Verkäufer und Käufer. FlächenMakler ist nicht Vertragspartner des eigentlichen Asset- Deals und übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche oder technische Richtigkeit der Listing-Inhalte.

§ 2 Nur für gewerbliche Nutzer (B2B)

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Bei der Registrierung versichert der Nutzer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 3 Zugang zu Objektdaten

Der Zugang zu Objektdaten ist zweistufig. Nach Registrierung und Abschluss des Onboardings sind Listings in eingeloggter Sicht einsehbar; Preis, Vergütung, exakter Standort und die Identität des Anbieters bleiben verborgen.

Diese vertraulichen Daten sowie der Datenraum werden objektbezogen freigeschaltet, sobald der Interessent die Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung zum jeweiligen Objekt bestätigt hat. Die Bestätigung erfolgt in Textform (§ 126b BGB) und wird mit Zeitstempel, IP-Adresse, Browser-Kennung und Fassungsnummer dokumentiert. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

§ 4 Listing-Pakete

Verkäufer können Listing-Pakete (Basic / Plus / Premium) buchen. Die jeweils gültigen Preise und Leistungsumfänge ergeben sich aus der Pricing-Übersicht /preise/ und werden bei Buchung als Snapshot in den Datensatz aufgenommen. Spätere Änderungen der Preise wirken nicht auf laufende Pakete.

§ 5 Erfolgsprovision

Provisionsschuldner ist ausschließlich der Verkäufer bzw. Verpächter. Für Käufer und Pachtinteressenten entsteht gegenüber FlächenMakler keine Provisions- oder Courtagepflicht; FlächenMakler wird insoweit nicht als Doppelmakler tätig.

Die Erfolgsprovision wird nach Closing (Asset Deal oder Share Deal) bzw. mit Abschluss des Pachtvertrags fällig. Die anwendbare Provisionsregel (Prozentsatz, Floor, Cap, Tail-Period, Bypass-Strafen) wird im Maklervertrag als Snapshot eingefroren; spätere Änderungen wirken nicht retroaktiv. Jede Änderung der Provisionsstruktur wird revisionssicher versioniert. Die jeweils geltenden Konditionen sind unter /preise/ einsehbar.

Tail-Period: 24 Monate ab Maklervertrag. Innerhalb dieser Zeit bleibt jedes Geschäft mit einem über die Plattform vermittelten Käufer provisionspflichtig — auch wenn es off-platform abgewickelt wird.

Umgehung durch den Verkäufer: Versucht der Verkäufer den Maklervertrag zu umgehen, schuldet er die 3-fache entgangene Provision, mindestens 300 € pro kWp Anlagenleistung. Bei nachgewiesenem Vorsatz fällt zusätzlich eine Pauschale von 10.000 € an.

Umgehung durch den Käufer: Die Sanktion folgt nicht aus einer Provisionspflicht, sondern aus der eigenständig bezifferten Vertragsstrafe der Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung (§ 3). Deren Höhe ist im jeweiligen Dokument betragsmäßig ausgewiesen.

§ 6 Datenraum und Geheimhaltung

Datenraum-Inhalte sind ausschließlich für den in der Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung festgelegten Vertragszweck bestimmt — die Prüfung eines möglichen Erwerbs bzw. einer möglichen Anpachtung des jeweiligen Objekts — und unterliegen einer strikten Geheimhaltungspflicht. Hochgeladene Dokumente werden mit personalisierten Wasserzeichen versehen; jeder Zugriff wird im manipulationssicheren Audit-Log dokumentiert.

Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder andere Nutzung außerhalb dieses Vertragszwecks ist untersagt. Verstöße lösen die in der Vereinbarung bezifferte Vertragsstrafe aus und können darüber hinaus schadensersatzpflichtig machen.

§ 7 Pflichten der Verkäufer

Verkäufer versichern, dass alle eingestellten Anlage-Daten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß sind. Sie verpflichten sich, wesentliche Änderungen unverzüglich zu melden (z. B. paralleler Verkauf, Schäden, Vergütungsanpassungen).

§ 8 Pflichten der Käufer

Käufer dürfen erlangte Datenraum-Inhalte ausschließlich für die eigene Kauf- bzw. Pachtentscheidung sowie eine etwaige Due-Diligence verwenden. Mit der Freischaltung eines Objekts bestätigen sie die Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung und verpflichten sich insbesondere zur Geheimhaltung, zur Anzeige eines Vertragsschlusses über das Objekt binnen 7 Kalendertagen sowie dazu, das Objekt für die dort genannte Dauer nicht unter Umgehung von FlächenMakler zu erwerben oder anzupachten. Eine Provisionspflicht des Käufers entsteht dadurch nicht.

§ 9 Service-Pakete

Optionale Service-Pakete (z. B. Datenraum-Setup, Listing-Texte, Pachtvertrag-Check, Pitch-Deck) werden auf Bestellung erbracht. Service-Lieferzeiten (SLA) sind als Werktage angegeben und beginnen nach Eingang aller benötigten Inputs.

§ 10 Direkt-Investment / IAB

Käufer können auf dem Marktplatz Listings filtern, die als IAB-geeignet markiert sind und kleinere Beteiligungs-Tickets (typisch ab 50.000 €) anbieten. Die Beteiligungs-Struktur und die rechtlichen Konditionen werden direkt zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen des regulären Marktplatz-Workflows (Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenraum, Vertragsabschluss) vereinbart; FlächenMakler tritt ausschließlich als Vermittler im Sinne der §§ 652 ff. BGB auf und ist nicht Partei des Beteiligungs- oder Kaufvertrages.

§ 11 Haftungsbeschränkung

FlächenMakler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FlächenMakler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der FlächenMakler GmbH.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.