Stand: aktuelle Veröffentlichung. Die Plattform ist im Aufbau — einzelne Klauseln werden mit dem produktiven Launch finalisiert. Verbindliche Konditionen für laufende Verträge ergeben sich ausschließlich aus dem bestätigten Vertragsdokument plus Snapshot-Konfiguration.
§ 1 Geltungsbereich, Rolle der Plattform
Die FlächenMakler GmbH (im Folgenden „FlächenMakler“) betreibt unter marktplatz.flaechenmakler.de einen Online- Vermittlungs-Marktplatz für gewerbliche Photovoltaik-Bestandsanlagen, RtB-Projekte und Batteriespeicher (im Folgenden „Anlagen“).
FlächenMakler tritt ausschließlich als Vermittler auf. Der Kauf- oder Pachtvertrag entsteht direkt zwischen Verkäufer und Käufer. FlächenMakler ist nicht Vertragspartner des eigentlichen Asset- Deals und übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche oder technische Richtigkeit der Listing-Inhalte.
Diese Bedingungen bestehen in zwei Fassungen — einer für Käufer und Pachtinteressenten, einer für Verkäufer und Verpächter. Maßgeblich ist die Fassung, die der Nutzer bei der Wahl seiner Rolle im Onboarding bestätigt hat; der Zeitpunkt und die Fassungsnummer werden dokumentiert. Wer später in der jeweils anderen Rolle auftreten möchte, bestätigt zusätzlich die dafür geltende Fassung.
§ 2 Nur für gewerbliche Nutzer (B2B)
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Bei der Registrierung versichert der Nutzer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Nutzung berechtigt.
§ 3 Zugang zu Objektdaten
Der Zugang zu Objektdaten ist zweistufig. Nach Registrierung und Abschluss des Onboardings sind Listings in eingeloggter Sicht einsehbar; Preis, Vergütung, exakter Standort und die Identität des Anbieters bleiben verborgen.
Diese vertraulichen Daten sowie der Datenraum werden objektbezogen freigeschaltet, sobald der Interessent die Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung zum jeweiligen Objekt bestätigt hat. Die Bestätigung erfolgt in Textform (§ 126b BGB) und wird mit Zeitstempel, IP-Adresse, Browser-Kennung und Fassungsnummer dokumentiert. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
§ 4 Keine Provisionspflicht des Käufers
Käufer und Pachtinteressenten schulden FlächenMakler keine Provision und keine Courtage. Provisionsschuldner ist ausschließlich der Verkäufer bzw. Verpächter. FlächenMakler wird insoweit nicht als Doppelmakler tätig; ein Maklervertrag mit dem Käufer wird nicht geschlossen.
Die Bindung des Käufers folgt ausschließlich aus der objektbezogenen Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung nach § 3. Die dort vorgesehene Vertragsstrafe ist in der Vereinbarung selbst betragsmäßig ausgewiesen und der Höhe nach abschließend bestimmt; sie ist keine Provision und knüpft nicht an eine FlächenMakler gegenüber Dritten zustehende Vergütung an.
§ 5 Datenraum und Geheimhaltung
Datenraum-Inhalte sind ausschließlich für den in der Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung festgelegten Vertragszweck bestimmt — die Prüfung eines möglichen Erwerbs bzw. einer möglichen Anpachtung des jeweiligen Objekts — und unterliegen einer strikten Geheimhaltungspflicht. Hochgeladene Dokumente werden mit personalisierten Wasserzeichen versehen; jeder Zugriff wird im manipulationssicheren Audit-Log dokumentiert.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder andere Nutzung außerhalb dieses Vertragszwecks ist untersagt. Verstöße lösen die in der Vereinbarung bezifferte Vertragsstrafe aus und können darüber hinaus schadensersatzpflichtig machen.
§ 6 Pflichten der Käufer
Käufer dürfen erlangte Datenraum-Inhalte ausschließlich für die eigene Kauf- bzw. Pachtentscheidung sowie eine etwaige Due-Diligence verwenden. Mit der Freischaltung eines Objekts bestätigen sie die Vertraulichkeits- und Umgehungsvereinbarung und verpflichten sich insbesondere zur Geheimhaltung, zur Anzeige eines Vertragsschlusses über das Objekt binnen 7 Kalendertagen sowie dazu, das Objekt für die dort genannte Dauer nicht unter Umgehung von FlächenMakler zu erwerben oder anzupachten. Eine Provisionspflicht des Käufers entsteht dadurch nicht (§ 4).
§ 7 Direkt-Investment / IAB
Käufer können auf dem Marktplatz Listings filtern, die als IAB-geeignet markiert sind und kleinere Beteiligungs-Tickets (typisch ab 50.000 €) anbieten. Die Beteiligungs-Struktur und die rechtlichen Konditionen werden direkt zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen des regulären Marktplatz-Workflows (Vertraulichkeitsvereinbarung, Datenraum, Vertragsabschluss) vereinbart; FlächenMakler tritt ausschließlich als Vermittler im Sinne der §§ 652 ff. BGB auf und ist nicht Partei des Beteiligungs- oder Kaufvertrages.
§ 8 Haftungsbeschränkung
FlächenMakler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FlächenMakler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der FlächenMakler GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.